Eine „große Mehrheit“ der EU-Mitgliedstaaten unterstützt den Plan der EU-Kommission, Online-Dienste zu einer Vorab-Filterung aller angebotenen oder von Nutzern hochgeladenen Inhalte zu zwingen. Das geht aus einem aktuellen Ratspapier hervor, das wir als PDF veröffentlichen. Wie die Bundesregierung offiziell zu dem wegweisenden Unterfangen steht, bleibt noch unklar: Deutschlands Position werde noch erarbeitet, heißt es aus dem federführenden Bundesinnenministerium auf Anfrage – und das, obwohl die Initiative der Kommission zu einem guten Teil auf den Druck von Innenminister Horst Seehofer (CSU) zurückzuführen ist. Gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen hatte Seehofer von der Brüsseler Behörde einen Gesetzesvorschlag verlangt, um gegen „rechtswidrige terroristische Inhalte“ im Internet vorzugehen.
Diesem Wunsch kam die Kommission im September nach, die zuvor auf „freiwillige“ Maßnahmen und Selbstverpflichtungen insbesondere großer Plattformbetreiber gesetzt hatte. In ihrem Verordnungsentwurf (PDF) fordert sie nun von sämtlichen Anbietern von Hosting-Diensten in der EU, „terroristische Inhalte“ innerhalb einer Stunde von ihren Plattformen zu löschen beziehungsweise den Zugriff darauf zu sperren. Zudem sollen die Anbieter zu proaktiven Mitteln greifen, um automatisiert nach solchen Inhalten Ausschau zu halten, sie zu erkennen und gegebenenfalls zu entfernen. Auch sollen sie Werkzeuge einsetzen, die ein Wiederauftauchen einmal einschlägig eingestufter Inhalte im Netz verhindern – beispielsweise mit Hilfe einer Datenbank, in der digitale Fingerabdrücke von unerwünschten Dateien gespeichert sind. Erfüllen sie die Vorgaben nicht, drohen ihnen hohe Geldstrafen von bis zu vier Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes.
All diesen Bestimmungen schließt sich der Rat weitestgehend an. Zwar enthält das aktuelle Arbeitspapier an einigen wenigen Stellen Änderungen im Gesetzestext, diese sind aber kosmetischer Natur. Unverändert bleibt die grundsätzliche Ausrichtung der Verordnung: Hosting-Anbieter, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort, müssen eine gut geölte Zensurinfrastruktur errichten, um weiterhin Inhalte in der EU anbieten zu können. Das gilt nicht nur für große Betreiber wie Facebook oder Google, sondern selbst für kleine Webseiten, die eine Kommentarfunktion zur Verfügung stellen. Jede einzelne öffentliche Äußerung im Internet müsste künftig durch einen automatischen oder manuellen Filter laufen, sollte das Gesetz in dieser Form umgesetzt werden. Im Zweifel würden Plattformen wohl eher zu viel als zu wenig löschen („Overblocking“), die Möglichkeit von nutzergenerierten Inhalten ganz abdrehen oder diese Funktionen an IT-Unternehmen auslagern, die ausreichend Ressourcen besitzen. Also etwa Facebook.
Erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit
Das Recht auf freie Meinungsäußerung würde in Europa erheblich eingeschränkt, sagt Joe McNamee von der digitalen Grundrechteorganisation EDRi. „Dieser Gesetzentwurf, die absurde Mediendienste-Richtlinie und die EU-Urheberrechtsreform privatisieren im Kern unsere Online-Stimmen“, sagt McNamee. „Unsere Stimmen sind dann nicht mehr unsere Stimmen, sie liegen in der Verantwortung von Internet-Unternehmen. Das ist nicht eine fundamentale Veränderung der Funktionsweise des Internets, das ist eine Veränderung und ein Wechsel darin, wie die Freiheit auf Meinungsäußerung, wie Haftung, Demokratie, Privatsphäre, Gedanken- und Versammlungsfreiheit funktionieren.“
Die kurzen Löschfristen, der Einsatz von unzuverlässig funktionierender Künstlicher Intelligenz zum Aufspüren von Inhalten und die de-facto-Aushebelung der E‑Commerce-Richtlinie, die Hosting-Provider von der Haftung freistellt, sind dabei nur einige Probleme des Vorhabens. Das größte Problem ist laut McNamee das Instrument der „Meldungen“ nach Artikel 5. Damit sollen Behörden wie Europol den Plattformen Links auf ihrer Einschätzung nach illegale Inhalte übermitteln.
Diese müssen aber nicht notwendigerweise tatsächlich illegal sein, sondern lediglich gegen die von den Plattformen aufgestellten Nutzungsbedingungen verstoßen – die üblicherweise schwammig gefasst sind und den Anbietern großzügigen Ermessensspielraum einräumen. „Ein absolut fundamentaler Aspekt von Menschenrechtsgesetzen ist, dass Einschränkungen vorhersehbar sein müssen“, sagt McNamee. „Das bedeutet, dass sie auf einem Gesetz aufbauen müssen, das ausreichend klar ist. Das ist bei der ‚Meldung’ aber zweifelsfrei nicht der Fall, und die absurde Unverständlichkeit des vorgeschlagenen Rechtsrahmens kann nur darin resultieren, dass signifikante Mengen an legalem Material gelöscht werden“.
